Konformitätserklärung für Materialien und Gegenstände aus Keramik, die dafür bestimmt sind mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen.

Lebensmittelbedarfsgegenstände dürfen nach § 10 Abs. 2 BedGgstV nur mit Vorlage einer Konformitätserklärung verkauft werden. Die Keramik muss in einem Labor auf die Einhaltung der Höchstwerte für Blei und Cadmium geprüft werden. Die Konformitätserklärung wird hiermit bereitgestellt. Die Prüfberichte werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Diese Konformitätserklärung bezieht sich auf unsere Keramik mit den folgenden Glasuren:

Die Prüfungszeugnisse wurden am [1] 16.06.2023 und am [2] 19.06.2025 ausgestellt.

[1] Blaugrau, Transparent mit Engobe, Pyrit, Transparent, Transparent-Effekt, Weiß matt

[2] light green, light blue, northern woods, pink&red

Die Keramik wurde auf die Abgabe von Blei und Cadium (Vorgabe nach Bedarfsgegenständeverordnung) geprüft durch: 

M.U.T Meißner Umwelttechnik GmbH
Ossietzkystraße 37a
01662 Meißen

Der Grenzwert für die Abgabe von Blei (für füllbare Gegenstände) liegt bei 4,0 mg/l. Die Untersuchungen ergaben eine maximale Abgabe von <0,01 mg/l.

Der Grenzwert für die Abgabe von Cadmium  (für füllbare Gegenstände) liegt bei 0,3 mg/l. Die Untersuchungen ergaben eine maximale Abgabe von <0,001 mg/l.

Somit entspricht die oben aufgeführte Keramik den Anforderungen der Bedarfsgegenständeverordnung vom  10.04.1992 sowie der Verordnung VO (EG) Nr. 1935/2004.

Hövelhof, den 03.07.2025

GbR Weiss Sandbothe
pott. ceramic studio
Karlsstraße 23
33161 Hövelhof
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